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Südkurier Villingen
Schwarzwälder Bote
Nachbetrachtung
Bauvorschriften "Historische Innenstadt
Villingen"
Diejenigen, denen Villingen nahe liegt, können froh sein, dass
die geplante Satzung nicht in Kraft gesetzt wurde, denn damit hätte
man die negative bauliche Entwicklung der letzten 40 Jahre legitimiert,
inklusive des Nachfolgegebäudes der Blume-Post.
Analysiert man die berechtigten Stimmen, dann ist eine der Meinung,
dass Villingen selbstverständlich schützenswert, aber nicht
um jeden Preis ist. Ein solch überzogener Preis sei die Forderung
der zuständigen Behörde einen 60 cm Sockel anzuordnen. Dies
ist offensichtlich für diese Stimme das Problem, nicht der Schutzgegenstand
wie sie in der gültigen Satzung aus dem Jahre 1991 formuliert ist,
der Schutz der Parzelle, die Traufstellung der Dächer, die Lochfassade,
die Sockelgestaltung, die Hierarchie der Straßen in der Gebäudehöhe,
sondern ein Sockel und nicht die Sockel.
Leute nämlich, die etwas bewegen wollen, brauchen ihre Freiheit
wird argumentiert. Ist es die Freiheit, die soviel wie möglich
Profit macht im bedeutungsvollsten Kulturgut welches wir in Süddeutschland
haben. So wenig Einsatz wie möglich ist dabei der Grundsatz. Die
Klientel aber, muss befriedigt werden.
Wenn sich jemand ein Denkmalobjekt kauft oder besitzt, dann weiß
er doch, dass er den Vorgaben dieser Behörde zu entsprechen hat.
Ganz Villingen und nicht nur Teile von Villingen stehen unter Denkmalschutz,
nämlich dem so genannten Ensembleschutz. Die seit 1991 bestehende
Satzung über die Gesamtanlage der historischen Innenstadt würde
ausreichenden Schutz für das Erscheinungsbild Villingens bieten,
allerdings nur dann, wenn man diese Satzung in ihrer Intention auch
anwenden und sie nicht nur als Alibifunktion benutzen würde, wie
dies beim Müllerareal und im unteren Gerberviertel geschehen ist.
Man braucht keine Satzung die einen vermeintlichen Schutz darstellen
soll und der tatsächlich keiner ist.
Der Bürger fragt sich doch zu Recht, ob das Recht für Alle
gelten soll oder nur für den großen Teil.
Wenn ein Sockel zum Anlass genommen wird über eine der wesentlichsten
zukünftigen Satzungen für Villingen der nächsten Jahre
zu beraten ohne überhaupt die bestehende Satzung und deren Inhalt
und deren Bedeutung zu erwähnen, dann wäre es sinnvoll den
§ 3 der gültigen Satzung (Schutzgegenstand) zu analysieren
(Homepage VS).
Wenn sich jemand der etwas bewegen will, behindert fühlt an einer
Sockelhöhe von 60 cm, dann hat er vorher nicht genügend analysiert
in welcher Stadt er sich verwirklichen will und vielleicht kann. Villingen
steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz und jeder Bauwillige muss
gewisse Vorgaben erfüllen. Dies sollten alle Beteiligten wissen,
die das Recht Villingens kennen, kennen sollten.
Dabei sollten sie sich an ihren Eid erinnern, den sie für diese
Stadt geleistet haben, der auch eine gültige Satzung aus dem Jahr
1991 einschließt. In dieser ist kein Platz für Balkone wie
im Gerberviertel, oder entsprechende Anbauten. Schon gar nicht ist Platz
für Sonnenkollektoren oder ähnliche technische Errungenschaften
in einem der hochwertigsten Kulturgüter in unserem heimatlichen
Raum.
Ich werde jedenfalls meine Stimme nur Denjenigen geben die eine Ausgewogenheit
zwischen ihrer zu vertretenden Wählerschaft und das zu beurteilendem
Objekt erkennen lassen.
Ich empfehle Allen die den Spruch "War des früher scheen im
Städtle" umkehren wollen, einen Blick in die Beratungssache
§ 40 TA vom 17.4.2007 Drucksache 843, zu nehmen. Dort kann man
ablesen wie mit einem der bedeutesten Kulturgüter durch die Bauexperten
der übergeordneten Ausschussebene umgegangen wird.
Für diejenigen die für Villingen eintreten wollen ist ein
langer und harter Weg vorgezeichnet, der nur in der Aufklärung
liegen kann. Demjenigen der Sonnenkollektoren in Villingen installieren
will kann man nur sagen, dass man eine Mona Lisa nicht opfert wegen
eines Energiequants.
Jetzt weiß ich gar nicht mehr wen ich wählen soll bei der
nächsten Wahl, denn derjenige war eine Person und keine Partei!
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