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Tote Innenstadt verhindern
oder
Tote Innenstadt vorprogrammieren

Ob die neue Bausatzung mehr dem Wohnen dient, oder eher der Zusammenlegung von Grundstücken und deren Nutznießer, wird die nächste Zukunft am nordwestlichen Platz des Strassenkreuzes zeigen. Eine eindeutige Regelung zur Zusammenlegung der einmaligen mittelalterlichen Parzellenstruktur vermisst man im Satzungswerk. Dies wäre vor aller anderer Regelungsdichte, das vordringlichste, was die Villinger von ihren Vertretern verlangen sollten. Das Stadtbild wird bei weiteren Grundstückszusammenlegungen wie bei der Blume- Post, dem Oberleareal, der Feuerwehr, dem Müllerareal, dem unteren Gerberviertel u.a. geschehen, immer mehr seiner Identität beraubt, welche in der kleingliederigen Parzelle und deren seit Jahrhunderten vorhandenen Baugesetzen gründet. Zur Traufstellung, zur Lochfassade, der Gaupengröße, zu geforderten Anbauten und Balkonen, Sockelausbildungen und last but not least auch zu gewünschten Sonnenkollektoren könnte man im Einzelnen und im Detail mehr sagen, aber das Wichtigste für Villingen ist die Verhinderung einer weiteren Zusammenlegung von Grundstücken, die die mittelalterliche Parzellenstruktur zerstört. Eine solche weitere Zerstörung wäre nicht mehr umkehrbar, nicht mehr reversibel wie das bei den vorgenannten Grundstücken und den darauf entstandenen Gebäuden geschehen ist. Geht dieser Prozess weiter werden wir unseren Kindern und Enkeln eine tote Stadt ohne Flair hinterlassen.
Villingen ist einmalig, einmalig im Städtebau, ähnlich einer Mona Lisa in der Malerei, oder eines David in der Bildhauerei. Villingen ist Stadtbaukunst des Mittelalters und ein solches Stadtkulturerbe sollte man besser schützen. Die langfristig notwendig wichtigste Entscheidung liegt jetzt in der Parzellenfrage will man Großprojekte im Städtle verhindern.
Ob die Stadt zur Makulatur, nämlich einerseits einer Walt Disney Architektur mit aufgemalten Fassaden degeneriert, oder ob Gebäude mit eigener zeitlicher Authenzität und Identität auf jahrhundertelangen formalen Baugesetzen basierend auf einer mittelalterlichen Parzellenstruktur errichtet werden, gilt es als wichtigstes zu entscheiden. Entscheidet man sich für eine weitere Zusammenlegung der Grundstücke mit ihrer äußeren nachteiligen Ausdrucksform, dann entscheidet man sich für einen schleichenden Tod der Stadt. Respektiert man die Parzellengröße und deren Bebauung dann wird die Stadt auch als Erbe für die Nachfahren erhalten bleiben.

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