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Südkurier 11.07.2006


Sie sind verzichtbar (Ausgabe vom 8.7.2006)

"Auch ich war im Urlaub"

Normalerweise äußere ich mich nicht über das Alltagsgeschehen, aber dies ist und war eine Notsituation, allerdings bzw. Gott sei Dank nur im "sächlichen" Bereich.

Analysiert man die Zuständigkeit so findet man die Verkehrssicherungspflicht die beim einzelnen Nutzer des Gebäudes, also bei der hausverwaltenden Dienststelle liegt und nicht bei der Bauverwaltung. Jene die sich "leidenschaftlich" äußern, man könnte es auch anders ausdrücken, verkennen, dass eine Verwaltung in der Struktur von Anweisungen, Richtlinien und Gesetzen funktionieren muss. Es ist allerdings notwendig, dass insbesondere die Verantwortlichen, im vorliegenden Fall, die zur Verkehrssicherungspflicht, ihre Vorgaben kennen sollten und diese auch umsetzen bzw. umzusetzen haben.

Ich würde es begrüßen dass dieser Anlass dazu führt, dass bei einer "personellen" Gefahr, nicht nur Einzelne die Strukturen kennen, denn auch die Abwehr von Gefährdungspotentialen muss im Team geübt werden.

Auf die Hochbauverwaltung der Stadt VS ist immer Verlass wenn die vermeintlich übertragenen bzw. vorausgesetzten Strukturen auch mit den formalen übereinstimmen.

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